PFAS in der EU: Stand der Regulierung und unsere Position
Seit 2023 verhandelt die EU eine umfassende Beschränkung von PFAS-Substanzen, zu denen auch die FEVE-Fluorpolymere unserer metallischen Fassadenbeschichtungen gehören. Wir engagieren uns aktiv im Konsultationsprozess und möchten Sie faktenbasiert auf dem Laufenden halten.
Worum es geht
Die ECHA prüft seit 2023 ein gruppenbasiertes Verbot von über 10’000 PFAS-Substanzen, darunter auch Fluorpolymere wie FEVE und PVDF. Der Hauptgrund ist deren Persistenz in der Umwelt. Gleichzeitig zeigt sich im laufenden Verfahren zunehmend, dass die Behörden zwischen unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb der PFAS-Familie differenzieren, etwa zwischen mobilen, kleinmolekularen Substanzen und grossen, unbeweglichen Polymeren wie den unseren. Als Hersteller von FEVE-Beschichtungen für hochwertige, langlebige Fassaden sind wir direkt von diesem Verfahren betroffen. Nachfolgend eine kompakte Übersicht über unsere bisherigen Eingaben und den aktuellen Stand.
Unsere Eingabe von 2023
In unserer ersten Stellungnahme an die ECHA haben wir aufgezeigt, dass bei FEVE-Beschichtungen in der gesamten Wertschöpfungskette, von der Produktion über die Anwendung bis zur Entsorgung, praktisch keine PFAS in die Umwelt gelangen. Grundlage waren unter anderem Eluattests gemeinsam mit den SBB sowie Verbrennungsversuche, die belegen, dass FEVE bei fachgerechter Entsorgung rückstandsfrei mineralisiert werden. Zentral war zudem das Argument der Langlebigkeit: Eine FEVE-Fassade muss deutlich seltener erneuert werden als eine mit konventionellen Systemen beschichtete, was Ressourcen, Energie und CO₂ einspart.

Verfahrensstand des Prozesses seit 2023
- Januar 2023: Fünf EU-Mitgliedstaaten reichen den ursprünglichen Beschränkungsvorschlag bei der ECHA ein.
- 2023: Erste öffentliche Konsultation. Über 5’600 Stellungnahmen aus Industrie und Wissenschaft gehen ein, darunter unsere Eingabe.
- August 2025: Die Dossier-Einreicher veröffentlichen einen überarbeiteten Vorschlag, der zusätzliche Sektoren und mehr differenzierte Ausnahmeregelungen berücksichtigt.
- März 2026: RAC (Risikobewertung) verabschiedet seine finale Stellungnahme, SEAC (sozioökonomische Bewertung) veröffentlicht seinen Entwurf. Beide unterstützen grundsätzlich eine EU-weite Beschränkung mit zeitlich begrenzten Ausnahmen.
- Bis 25. Mai 2026: Zweite öffentliche Konsultation zur SEAC-Stellungnahme. Wir haben uns mit einer ausführlichen, faktenbasierten Eingabe aktiv beteiligt. Es wurden 3559 Stellungnahmen eingereicht
- Ausblick: SEAC plant, die finale Stellungnahme im Verlauf des Jahres 2026 zu verabschieden. Die EU-Kommission entscheidet anschliessend über die konkrete Ausgestaltung der Verordnung. Ein verbindliches Datum für ein mögliches Inkrafttreten steht noch nicht fest. Es wird davon ausgegangen, dass ein mögliches Verbot 2030 mit einer Übergangsfrist in Kraft treten könnte.
Unsere Argumente im Überblick
In der laufenden Konsultation haben wir unsere Position weiter geschärft und mit konkreten Zahlen unterlegt. Die wichtigsten Punkte:
- CHEMIE – Kein Ausweg über Polyurethan: FEVE wird mit Isocyanat-Härtern zu einem Polyurethan-Netzwerk vernetzt. PFAS stecken dabei im Polyol-Anteil. Ein Wechsel zu konventionellem PU eliminiert diese Chemie also nicht, sondern verkürzt vor allem die Lebensdauer der Beschichtung.
- SICHERHEIT – Persistenz ohne Bioakkumulation: Die PFAS in FEVE sind hochmolekulare Polymere. Aufgrund ihrer Grösse und Unlöslichkeit reichern sie sich nicht in Organismen an und sind nicht akut toxisch. Die Persistenz ist real, das Risikoprofil unterscheidet sich aber deutlich von kleinmolekularen PFAS.
- TECHNIK – Keine gleichwertige Alternative: Alternative Systeme wie HDP beginnen unter mitteleuropäischen Bedingungen bereits nach rund 10 Jahren zu kreiden. Die höchsten Leistungsklassen nach EN 10169, GSB 10 Jahre, Qualicoat Klasse 3 und AAMA 2605 werden derzeit nur mit Fluorpolymeren erreicht.
- WIRTSCHAFT – Tiefere Lebenszykluskosten: Beispielrechnung für eine Spitalfassade mit 10’000 m² über 40 Jahre: rund 1.95 Mio. Euro Unterhaltskosten mit alternativen Beschichtungen gegenüber rund 150’000 Euro mit FEVE.
Weiterreichende Effekte: Fluorpolymerbeschichtungen ermöglichen einen dauerhaften Cool-Roof-Effekt gegen die städtische Überhitzung, reduzieren durch ihre selbstreinigende Oberfläche den Pflegeaufwand und sind für kritische Infrastruktur wie Spitäler und Flughäfen relevant, wo Zuverlässigkeit über Jahrzehnte gefragt ist.
Differenzierung in der Praxis – Nicht alle PFAS sind gleich
Wir bestreiten nicht, dass es bei bestimmten PFAS-Anwendungen berechtigte Umweltbedenken gibt. Eine aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, dass auch die Wissenschaft selbst bereits nach Risikoprofil und Molekülstruktur unterscheidet, was unsere Forderung nach einem differenzierten statt einem pauschalen Verbot stützt.
Weltweit laufen derzeit zahlreiche Forschungsprojekte, die mikrobiellen und enzymatischen Abbau von PFAS in kontaminierten Böden untersuchen, etwa an Universitäten in Nordamerika und Europa. Diese Forschung zielt auf mobile, kleinmolekulare PFAS-Verbindungen, nicht auf feste, hochmolekulare Fluorpolymere wie FEVE in einer ausgehärteten Beschichtung. Die Materialklassen unterscheiden sich grundlegend in Struktur, Mobilität und Umweltverhalten.
Solche Forschungsanstrengungen benötigen Zeit, um wirtschaftlich tragfähige und wissenschaftlich fundierte Lösungen zu entwickeln. Ein pauschales Verbot, das diese Unterscheidung ignoriert, würde der laufenden Forschung diese Zeit nicht geben und gleichzeitig Anwendungen treffen, die mit dem eigentlichen Umweltproblem nichts zu tun haben.
Langlebigkeit als Ressourcenschonung
Nur Fluorpolymerbeschichtungen wie FEVE und PVDF ermöglichen unter mitteleuropäischen Bedingungen eine Lebensdauer von über 50 Jahren bezüglich Farbtonstabilität, Glanzhaltung und Kreidung. Andere Bindemittelsysteme bauen sich unter UV-Bestrahlung und Witterungseinfluss deutlich schneller ab. In der Praxis zeigt sich bei diesen Systemen bereits nach wenigen Jahren eine spürbare Kreidung, Glanzabbau und Farbtonveränderung, was nicht nur die Optik, sondern vor allem die Schutzfunktion der Beschichtung beeinträchtigt.
Sobald die Schutzfunktion nicht mehr gegeben ist, wird eine aufwändige Renovation oder eine vollständige Erneuerung der Fassade notwendig. Eine mit Fluorpolymeren geschützte Fassade mit einer Nutzungsdauer von über 50 Jahren ist damit deutlich ressourcenschonender als eine Fassade, die im Schnitt bereits nach 10 Jahren komplett erneuert werden muss. Diese Logik deckt sich direkt mit den Zielen des europäischen Green Deal: Die EU-Kommission stellt fest, dass 50 Prozent der gewonnenen Rohstoffe im Bauwesen verarbeitet werden, über 35 Prozent des Abfallaufkommens in der EU auf das Baugewerbe entfallen und 5 bis 12 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen durch Rohstoffgewinnung, Herstellung von Bauprodukten sowie Bau und Renovierung von Gebäuden verursacht werden. Der Bausektor steht damit im Zentrum der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie, und die seit Januar 2026 EU-weit wirksame, revidierte Bauprodukteverordnung verlangt entsprechend Angaben zu Lebensdauer und Ressourceneffizienz von Bauprodukten.
Eine Beschichtung, die eine Fassade über 50 statt über 10 Jahre schützt, reduziert damit nicht nur Kosten, sondern leistet einen direkten Beitrag zu den Zielen, die der Green Deal für den Bausektor formuliert: weniger Rohstoffverbrauch, weniger Abfall, weniger Emissionen. Berücksichtigt man zusätzlich, dass die Weltbevölkerung im Durchschnitt 1,75-mal so viele ökologische Ressourcen verbraucht, wie die Erde pro Jahr zur Verfügung stellt1, wird deutlich, dass die Langlebigkeit von Produkten wie metallischen Fassaden kein Nebenaspekt, sondern ein zentraler Hebel für Ressourcenschonung ist. 1 Gemäss Berechnungen der US-amerikanischen Umweltorganisation Global Footprint Network.
Was das konkret bedeutet
- 01 FEVE-Beschichtungen von Monopol sind weiterhin uneingeschränkt verfügbar. Es gibt derzeit keine unmittelbaren Änderungen für laufende oder geplante Projekte.
- 02 Eine finale Entscheidung der EU-Kommission steht noch aus. Sollte eine Beschränkung kommen, ist von Übergangsfristen auszugehen, deren genaue Dauer derzeit Gegenstand der Konsultation ist.
- 03 Wir verfolgen den Prozess laufend, engagieren uns über unsere Branchenverbände sowie mit eigenen Eingaben und informieren Sie über wesentliche Entwicklungen.





























